Aus der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 23.04.2013

 

TOP 2:

Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ in zwei Teilbereichen;
A. Aufstellungsbeschluss;
B. Beschluss, das Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“, d.h. im beschleunigten Verfahren entspr. §§ 13 und 13 a BauGB durchzuführen;
C. Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und Beschluss, damit der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben

Aus dem Spielplatz wird ein Bauplatz. Dies beschlossen im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ die Gemeinderäte der Gemeinde Eggingen in ihrer jüngsten Sitzung. Die Änderung des Bebauungsplanes sieht ein Gebiet südlich und nördlich des Winterweges als Wohngebiet vor. Der im Jahr 1996 vom Landratsamt Waldshut genehmigte Bebauungsplan trifft laut den Ausführungen von Bürgermeister Karlheinz Gantert Festsetzungen, die nicht mehr den heutigen Vorstellungen entsprechen oder nicht mehr aktuell sind. Die Fläche südlich des Winterwegs ist ausschließlich zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen, die nach heutiger Vorstellung durchaus bebaubar ist. Der Eigentümer hat bei der Verwaltung beantragt, hier ein Wohnhaus errichten zu dürfen. In diesem Zusammenhang erklärte Gantert, dass zwar untersucht wurde inwieweit sich die „Winterhalde“ für spätere Wohnbebauung eignet, doch wurde hier noch keine abschließende Entscheidung gefasst. Dies soll jedoch auch erst in fernerer Zukunft geschehen.

Nördlich davon befindet sich ein Spielplatz, dessen Lage zentral neben dem Kindergarten und den vorhandenen Vorsorgeeinrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Sparkasse und Ärzte liegt. Wie in der Gemeinderatssitzung zur Sprache kam, wäre hier ein Angebot für altersgerechte Wohnungen denkbar. Die kurze Diskussion entspann sich in der Hauptsache darüber, dass in diese Änderung des Bebauungsplanes die bereits bestehende Parkfläche, die entlang der Bürgerstraße längs ausgewiesen ist, weitergeführt und zum Querparken ausgebaut werden soll. Auch soll der Bereich hinter der Gemeindehalle mit einbezogen werden, in dem vorgesehen ist, bei der weiteren Sanierung der Gemeindehalle den Küchen- und Geräteanbau zu verbreitern. Einstimmig stimmten die Gemeinderäte dem Beschlussvorschlag mit den entsprechenden Änderungen zu.

 

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten Eggingen
(Kindergartengebührensatzung)

 

Die Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten in Eggingen beschlossen die Gemeinderäte bei ihrer jüngsten Gemeinderatssitzung. Bereits im Juli 2012 war eine Anpassung der Kindergartengebühren zum 1. September 2012 vom Gemeinderat beschlossen worden.

Dabei war bereits angekündigt worden, dass weitere Anpassungen im Jahr 2013 nach den Empfehlungen der Spitzenverbände vorgenommen werden sollten. Auch war es notwendig, für die Kleinkinderbetreuung die Gebührensätze festzulegen. Rechnungsamtsleiterin Renate Baumgartner hatte zu dieser Sitzung eine Satzungsänderung vorgelegt. So werden künftig die Gebühren für die Regelgruppe, nach dem Württembergischen Modell, für das Kind aus einer Familie mit einem Kind von 78 Euro auf 82 Euro angehoben. Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren von 60 Euro auf 63 Euro und für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren von 40 Euro auf 42 Euro und für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren von bisher 15 Euro auf 16 Euro. Bürgermeister Karlheinz Gantert teilte dem Gremium mit, dass für die Kleinkindgruppe im Kindergarten bereits zehn Familien Interesse angemeldet haben und daher die Gebühren für diese Betreuung in dieser Sitzung beschlossen werden. Für die Betreuung von Kindern im Alter zwischen einem Jahr und drei Jahren bietet die Gemeinde Eggingen ab 1. September 2013 in der Kleinkindgruppe sechs Stunden und zwar von 7 Uhr bis 13 Uhr an. Die Gebührensatzung wurde festgelegt für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind auf 241 Euro, aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren auf 179 Euro, aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren auf 122 Euro und aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren auf 56 Euro.


Ebenso wurde festgelegt, dass für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in den Regelgruppen eine Gebühr in doppelter Höhe der Regelgruppe erhoben wird. Für die Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten wird ein Zuschlag in Höhe von sieben Euro pro Monat, bisher fünf Euro erhoben. Auch die Gebühr für die Betreuung von Grundschülern wird von bisher 10 Euro auf 12 Euro angehoben. Für die Betreuung von Schulanfängern nach den Sommerferien des Kindergartens bis zur Einschulung wird die bisherige Gebühr von 12.50 Euro auf 15 Euro pro Woche ebenfalls angehoben. Die Satzung wurde ohne Gegenstimme beschlossen.

 

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